Lexikon der feministischen Irrtümer

Politisch korrekte Vorurteile und männerfeindliche Mythen auf dem Prüfstand der Wissenschaft

von Arne Hoffmann

„Die Gleichstellung der Frau steht als Forderung im Grundgesetz.“

DIE WAHRHEIT HINTER DEM BELIEBTEN IRRTUM:

Nicht nur in der Quotendebatte konnte man es in den vergangenen Jahren immer häufiger hören, sogar in selbst erklärten Bannerträgern des Qualitätsjournalismus wie der Zeit: Das Grundgesetz verlange die Gleichstellung. [1] Wer sich Forderungen nach Männer diskriminierenden Quoten widersetzt, wird durch diese Rhetorik geradewegs zum Verfassungsfeind erklärt. Das funktioniert aber nur mit gehöriger Taschenspielerei.

Tatsächlich heißt es in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Der Unterschied hört sich nur nach Wortklauberei an. Tatsächlich ist er zentral: Das Grundgesetz fordert Gleichberechtigung, nicht Gleichstellung. Der Staat soll sich sinnvollerweise darum kümmern, dass Frauen dieselben Rechte genießen wie Männer. Das ist nicht dasselbe wie Gleichstellung, also dass Frauen durch staatliche Regelungen in dieselben Positionen gerückt werden wie Männer.

Wie ein Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission zeigt, gab es zu der Abgrenzung von Gleichberechtigung und Gleichstellung zwar durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedoch „bestand Übereinstimmung darüber, dass diese Bestimmung eine Frauenförderung in Gestalt sog. starrer Quoten nicht gestattet“. [2]

In Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es dann auch:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Eine deutlichere Absage an Frauenquoten, also das Einstellen und Fördern von Personen allein wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit, kann es nicht geben. Mitglieder der Quotenlobby wollen uns immer wieder das Gegenteil von dem glauben machen, was im Grundgesetz für jeden nachzulesen ist. Nicht die Kritik an der Quotenpolitik ist verfassungswidrig, sondern die Quotenpolitik selbst.

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[1] Vgl. Wefing, Heinrich: Freiheit oder Quote. in: Die Zeit 6/2019, online seit dem 30.1.2019 unter https://www.zeit.de/2019/06/gleichstellung-frauen-parlamente-quote.

[2] Vgl. die entsprechende Bundesratsdrucksache 800/93, online unter http://starweb.hessen.de/elbib/bundesrat_bericht_verfassungsreform800_93.pdf.