Lexikon der feministischen Irrtümer

Politisch korrekte Vorurteile und männerfeindliche Mythen auf dem Prüfstand der Wissenschaft

von Arne Hoffmann

„Falschbeschuldigungen kommen ausgesprochen selten vor, wenn Männer einer Vergewaltigung bezichtigt werden.“

DIE WAHRHEIT HINTER DEM BELIEBTEN IRRTUM:

In den letzten Jahren rückte unter anderem durch das prominente Opfer Jörg Kachelmann eine besonders perfide Straftat ins öffentliche Interesse: das Verleumden von Männern, indem man ihnen eine Vergewaltigung unterstellt, die nie passiert ist. Erschreckend schnell waren hier einige Akteure vor allem aus dem feministischen Lager dabei abzuwiegeln. Falschbehauptungen, hieß es dort, machten nur einen sehr geringen Anteil von einigen wenigen Prozent aus. So argumentiert auch Julian Dörr in der Süddeutschen Zeitung, wobei er die Angst vieler Männer vor einer Falschbeschuldigung als „irrational“ und „frauenfeindlich“ anprangert [1] – nur um seine Behauptungen danach Punkt für Punkt zerpflücken lassen zu müssen. [2]

In seinem Buch „Aussage gegen Aussage“ kommt der auf Sexualstraftaten spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Stevens auf die tatsächliche Forschungslage zu sprechen, was falsche Beschuldigungen der Vergewaltigung unter Erwachsenen angeht. Hierbei sei die Dunkelziffer überproportional hoch:

„Gleichzeitig ist eine öffentliche wertneutrale Auseinandersetzung mit diesem Thema kaum mehr möglich. Jede Diskussion gerade in Bezug auf die Aussage-gegen- Aussage-Konstellation ist mittlerweile stark moralisch aufgeladen und scheint dabei mehr auf ‚alternative Fakten‘ gestützt zu sein als auf wissenschaftliche Erkenntnisse – dem neuen Opferkult sei Dank. Sehr viel zitiert wird in diesem Zusammenhang eine einzige methodisch höchst mangelhafte Studie britischer Sozialwissenschaftler (nicht Juristen!), welche für Deutschland eine extrem niedrige Falschbeschuldigungsquote ausweist. Die Forscherinnen und Forscher haben dafür ganze 100 Akten einer einzigen Staatsanwaltschaft anhand der Erledigungszahlen der Kriminalstatistik im eigenen Sinne interpretiert. 3 Prozent der Fälle endeten in einem Strafverfahren gegen die Anzeigenerstatterin. Dass die Zahl der objektiv falschen Beschuldigungen sich in diesen 3 Prozent nach forensischen Standards nachgewiesenen strafrechtlich relevanten Falschbeschuldigungen erschöpfen soll, darf man als eine nicht nur naive, sondern mutwillig falsche Interpretation der vorliegenden Zahlen bezeichnen. (…) Studien und Schätzungen aus dem Bereich der Justiz und Strafrechtspflege zufolge dürften jedenfalls vielmehr zwischen 25 und 75 Prozent aller Vergewaltigungsanzeigen unbegründet sein – bei den Vorwürfen sexuellen Missbrauchs sogar noch mehr.“ [3]

Die von Stevens angeführte tatsächliche Forschungslage liefert eine Fülle von Belegen, denen zufolge die wahre Rate an Falschbeschuldigungen deutlich höher als einige wenige Prozent liegt, wobei allerdings unterschiedliche Untersuchungen zu einer großen Bandbreite führen. Einige Schlaglichter aus dem vorliegenden Material veranschaulichen dieses Spektrum:

· In der Studie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern[4], herausgegeben 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt, heißt es:

„Ein in der bisherigen kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema ist das Vortäuschen von (§ 145 d StGB) und die falsche Verdächtigung wegen (§164 StGB) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen – obwohl es sich dabei nicht um ein Problem handelt, das erst in der letzten Zeit an Aktualität und Relevanz gewonnen hätte. (…) Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse: ,Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.´ (…) Ein Tatnachweis für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist (…) insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. (…) Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist, befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau.“

· Der amerikanische Geschlechterforscher Warren Farrell berichtet in seinem Buch „Mythos Männermacht“:

„Als die amerikanische Luftwaffe 556 Fälle von angeblicher Vergewaltigung untersuchte, gaben 27 Prozent der Frauen zu, gelogen zu haben (entweder kurz vor dem Test mit dem Lügendetektor oder nachdem sie ihn nicht bestanden hatten). Es gab aber auch Fälle, die unklar waren und von drei unabhängigen Personen genauer erforscht wurden. Die Gutachter richteten sich nach den 25 typischen Kriterien bei falscher Beschuldigung. Wenn alle drei zu dem Schluss kamen, dass keine Vergewaltigung vorlag, wurde der Fall entsprechend unter falscher Beschuldigung eingeordnet. (Es ging bei dieser Untersuchung nicht um Bestrafung, sondern um Forschung.) Das Resultat war, dass sich 60 Prozent der Vergewaltigungsanzeigen als haltlos erwiesen. Dr. McDowell, der Sonderbeauftragte der Luftwaffe, hatte Bedenken, seine Ergebnisse zu veröffentlichen, weil er dachte, sie träfen vielleicht nur auf das Militär zu und könnten nicht verallgemeinert werden. Daraufhin studierte er in zwei größeren Städten die Unterlagen der Polizei. Auch hier bestätigte sich, dass 60 Prozent der Anzeigen ungerechtfertigt waren, doch die Städte baten um Anonymität, weil sie politische Folgen fürchteten.“ [5]

· Eine Untersuchung der Washington Post in verschiedenen Bezirken der USA kam zu dem Ergebnis, dass jede vierte erhobene Vergewaltigungsanzeige sich als falsch bzw. „unbegründet“ herausstellte. In manchen Bezirken lag die Quote deutlich höher. Als sie von der Zeitung kontaktiert wurden, gaben viele „Opfer“ zu, dass sie gelogen hatten. [6]

· Der Soziologe Eugene Kanin, der die Polizeiprotokolle einer Stadt in Indiana über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg überprüfte, fand dabei heraus, dass 41 Prozent aller behaupteten Vergewaltigungen dem Zugeständnis der Frauen selbst zufolge nie stattgefunden hatten. Es ist unklar, wie hoch der Anteil der Falschbeschuldigungen tatsächlich war. Als Kanins Team etwas später die Polizeiakten zweier größerer Universitäten untersuchte, stellten sich exakt 50 Prozent aller Anschuldigungen nach eigener Aussage der Studentinnen als falsch heraus. Alle Studentinnen wurden von einer Polizistin befragt. Ihre Berichtigungen stimmten mit den Darstellungen der vermeintlichen Täter überein. Andere Studien bestätigten dieses Ergebnis. Kanin kann auch keine frauenfeindliche Parteilichkeit vorgeworfen werden: Seine grundlegenden Studien über „sexuelle Aggressionen im männlichen Werbeverhalten“ begannen schon in den Fünfzigern und werden heute noch in der feministischen Literatur zitiert. [7]

· Am 24. Februar 2011 berichtete Sabine Rückert in der Zeit über die Hamburger Opferambulanz unter Professor Püschel, wo Opfer von Vergewaltigungen und anderen Gewalttaten ihre Verletzungen von Fachleuten dokumentieren lassen können, um so später vor Gericht ihr Recht zu bekommen. Allerdings berichtet Püschel von einem starken Anteil sogenannter „Fake-Fälle“, bei denen Frauen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren:

„Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.“ [8]

· Professor Dr. Günter Köhnken, der zu den renommiertesten Aussagepsychologen Deutschlands zählt, schätzt im Interview mit Sabine Rückert von der Zeit die Quote der Falschaussagen auf etwa 30 bis 40 Prozent. [9]

· Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, erklärte im Jahr 2012 zu dieser Frage:

„Das Phänomen der Falschanschuldigung bei Vergewaltigungen ist sehr verbreitet. Wir rechnen damit, dass etwa die Hälfte der Anzeigen fingiert ist.“ [10]

· Leo Lehrbaum, Leiter der Gruppe „Sitte“ des Landeskriminalamts Niederösterreich berichtet, er habe im Rahmen seiner Erhebungen eine bedenkliche Entwicklung festgestellt.

Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“ [11]

· In der linken Jungle World weist Paulette Gensler darauf hin, dass es auch „feministische Vergewaltigungsmythen“ gibt – zum Beispiel den Mythos, dass eine Anzeige wegen Vergewaltigung nichts bringe, da die „Täter“, also die Beschuldigten, bei den meisten Verfahren straffrei ausgingen. Das allerdings hat gute Gründe, wie Gensler mit dem Verweis auf eine bemerkenswerte Untersuchung erklärt:

„Katja Goedelts Studie ‚Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Untersuchung der Strafverfahrenswirklichkeit‘, in der sie Fälle von angezeigter sexueller Nötigung und Vergewaltigung insbesondere mit Blick auf die Einstellungsgründe untersuchte, kam zu diesem Ergebnis: ‚Die meisten Fälle (68,8 Prozent) wurden durch die Staatsanwaltschaft wegen fehlenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO1 eingestellt.‘ Und genau hier wird es einigermaßen spannend, denn keineswegs erfolgten diese Einstellungen nur aus Bösartigkeit oder wegen notorischer Zweifel der Staatsanwaltschaft. Vielmehr gingen über 40 Prozent dieser Einstellungen darauf zurück, dass das Opfer entweder keine Aussagen zum Tathergang machte (22 Prozent) oder aber die Tat sogar bestritt und seine Aussage revidierte (19 Prozent); dann erst folgt als Einstellungsgrund mangelnde Glaubwürdigkeit, widersprechende Zeugenaussagen et cetera. In ’nur‘ 16 Prozent der Einstellungen wurde als Grund das Fehlen von Nötigungsmitteln genannt.“ [12]

Wenn man Frauen davon abrät, eine Vergewaltigung anzuzeigen, weil die Verurteilungsrate so gering sei, dann schadet der Unwille anzuerkennen, dass dies an der hohen Zahl von Falschbeschuldigungen liegt, den echten Opfern sexueller Gewalt. Denn trotz der großen Schwankungsbreite zwischen den vorliegenden Zahlen ergibt sich ein einheitliches Bild: Die tatsächliche Zahl der Falschbeschuldigungen ist hoch. Der Kriminologin Susan Sarnoff zufolge sprechen nur die extremsten Fanatiker von einer Rate unterhalb von acht Prozent. [13]

In dieser Gruppe gibt es allerdings einige, die lediglich zwei Prozent als Zahl durchzusetzen versuchen. Mit dieser Behauptung beschäftigt sich das von den Kriminologen, Polizeibeamten und Psychologen Brent Turvey, John Savino und Aurelio Coronado Mares herausgegebene Buch „False Allegations: Investigative and Forensic Issues in Fraudulent Reports of Crime.“ Die Autoren ermittelten, dass dieser von Politikern, Lobbyisten und Journalisten verbreitete Mythos von den zwei Prozent einem 1975 von der Feministin Susan Brownmiller veröffentlichten Buch entstamme und sich eine zugrunde liegende Studie oder ein vergleichbar stichhaltiger Beleg nicht ermitteln lasse. Tatsächlich habe diese Zahl „keine Grundlage in der Wirklichkeit“. Savino selbst berichtet, während seiner Arbeit bei der Polizei von Manhattan habe die Rate an Falschbeschuldigungen immer im zweistelligen Bereich gelegen und manchmal 40 Prozent erreicht. [14]

Wie kommt es zu derart häufigen Lügen? Die US-amerikanische Rechtsanwältin Jonna Spilbor gelangte zu folgender Einschätzung:

„Meiner Berufserfahrung als Verteidigerin zufolge fallen Menschen, die falsche Beschuldigungen erheben, von ihren Bekannten vergewaltigt worden zu sein, normalerweise in zwei grobe Kategorien. Da gibt es zunächst einmal die, die sich an dem Beschuldigten rächen wollen, zurückgewiesene Liebhaber, vergrätzte Angestellte oder um das Sorgerecht kämpfende Ex-Partner. Der Grund dafür, dem Beschuldigten schaden zu wollen, ist in diesen Fällen klar erkennbar. Glücklicherweise kann man das normalerweise auch dem Richter und den Geschworenen schnell klar machen. Als zweite Gruppe gibt es die, die nicht den Ruf von jemand anderem zerstören, sondern ihren eigenen Ruf schützen möchten – auf die Kosten eines anderen Menschen. Manche sind junge Frauen, die vor ihren Eltern die Tatsache verbergen möchten, dass sie schon sexuell aktiv sind. Andere sind Frauen, die ihrem Partner einen Seitensprung verheimlichen wollen.“ [15]

Im Jahr 2013 besuchte ich gemeinsam mit anderen Mitgliedern der geschlechterpolitischen NGOs MANNdat und Agens das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, um die dortige Sicht auf die Forschungslage zu erfragen. Die BKA-Mitarbeiter bestätigten, dass hier Forschungsbedarf bestehe, diesen könne das BKA als Einrichtung der Strafverfolgungsbehörden jedoch selbst nicht leisten. Zuständig dafür sei eher das Bundesamt für Justiz (BfJ). Noch im gleichen Jahr wandten sich MANNdat und Agens deshalb an das BfJ mit der Bitte, eine entsprechende Studie durchzuführen. Das BfJ erwiderte, es bestehe kein gesetzlicher Regelungsbedarf  und es seien keine Mittel für eine solche Forschung vorhanden. MANNdat und Agens fordern weiterhin, eine wissenschaftlich belastbare Studie mit neutralem Untersuchungsdesign in Auftrag zu geben. [16]

Der zu Beginn dieses Kapitels genannten, vom Bayrischen Landeskriminalamt herausgegebenen Studie „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ zufolge fehlen bislang ebenfalls Erkenntnisse über die Auswirkungen von Falschbeschuldigungen auf das weitere Leben der zu Unrecht Beschuldigten. Wieder einmal zeigt sich, dass das Leiden von Männern für keiner näheren Beschäftigung wert gehalten wird. Aus einigen analysierten Akten lassen sich jedoch folgende Probleme erkennen:

„die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,

das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,

die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),

die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,

das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.“ Bei einem Verbrechen, das das Leben seiner Opfer derart stark beeinträchtigen, wenn nicht zerstören kann, ist es unangebracht, seine Häufigkeit kontinuierlich herunterzuspielen. Die psychischen Beeinträchtigungen, die diese Männer erleiden, sind durchaus mit den seelischen Schäden vergleichbar, die viele Opfer tatsächlicher sexueller Gewalt davontragen.

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[1] Vgl. Dörr, Julian: Der Mythos der falschen Beschuldigung. In: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2018, online unter https://www.sueddeutsche.de/kultur/sexualisierte-gewalt-der-mythos-der-falschen-beschuldigung-1.4166540.

[2] Vgl. Köhler, Bruno: Anleitung zur Falschbeschuldigung. Online seit dem 12.1.2019 unter https://www.cuncti.net/geschlechterdebatte/1105-anleitung-zur-falschbeschuldigung.

[3] Vgl. Stevens, Alexander: Aussage gegen Aussage. Piper 2020, S. 243-244.

[4] Online abrufbar unter http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf.

[5] Vgl. Farrell, Warren: Mythos Männermacht. Frankfurt am Main 1995, S. 385.

[6] Vgl. Young, Cathy: Ceasefire! Why Women and Men Must Join Forces to Achieve True Equality. New York 1999, S. 150.

[7] Vgl. Kanin, Eugene: False Rape Allegations. In: Archives of Sexual Behavior, Vol. 23, No.l,1994, S. 81-90 sowie kommentierend Young, Cathy: Ceasefire! Why Women and Men Must Join Forces to Achieve True Equality. New York 1999, S. 150-151.

[8] Vgl. Rückert, Sabine: Zwei blaue Flecke und ein Nullbefund. Online seit dem 24.2.2011 unter http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann.

[9] Vgl. Köhnken, Günter im Interview mit Sabine Rückert: Böse Eloquenz. In: Die Zeit vom 3.4.2008, online unter https://www.zeit.de/2008/15/Interview-Koehnken/komplettansicht.

[10] Vgl. Signorell, Gian: Opfer der Anlage. Online seit dem 23.10.2012 unter https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/vergewaltigungsvorwurfe-opfer-der-anklage.

[11] Vgl. Wohlmann, Gila: Echt oder vorgetäuscht? Online seit dem 13.6.2011 unter http://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/echt-oder-vorgetaeuscht/4.881.734.

[12] Vgl. Gensler, Paulette: Bitte melden! In: Jungle World vom 16.11.2017, online unter https://jungle.world/artikel/2017/46/bitte-melden.

[13] Vgl. Patai, Daphne: Heterophobia, Sexual Harrassment and the Future of Feminism. New York u. a, 1998, S. 225.

[14] Zitiert nach Malkin, Michelle: Beware the Rape Allegation Bandwagon. Online seit dem 18.10.2017 unter https://www.creators.com/read/michelle-malkin/10/17/beware-the-rape-allegation-bandwagon. Ausführlich schildert auch Edward Greer in einem Artikel für den Los Angeles Law Review die ergebnislose Suche nach einer stichhaltigen Quelle für den kontinuierlich weiter verbreiteten Mythos von den zwei Prozent Falschbeschuldigungen, vgl. Greer, Edward: The Truth behind Legal Dominance Feminism’s Two Percent False Rape Claim Figure, L.A. Law Rev. 947 (2000), online unter https://digitalcommons.lmu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2216&context=llr. Eine andere dubiose Methode, mit der man irrtümlich zu einer sehr niedrigen Rate an Falschbeschuldigungen gelangt, erklärt die ehemalige Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff in ihrem Blog unter https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/06/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iv. Auch die Rechtsanwälte Mirko Laudon und Christiane Rusch, die eine Kanzlei für Sexualstrafrecht betreiben, erklären, aufgrund welcher Fehlschlüsse manche fälschlich zu einer sehr niedrigen Zahl von Falschbeschuldigungen gelangten, vgl. https://www.sexualstrafrecht.hamburg/falschbeschuldigung/falschbeschuldigung-statistik.

[15] Vgl. Spilbor, Jonna M.: What If Kobe Bryant Has Been Falsely Accused? Why the Law of Acquaintance and Date Rape Should Seriously Penalize False Reports. Online seit dem 11.8.2003 unter http://writ.news.findlaw.com/commentary/20030811_spilbor.html.

[16] Vgl. Köhler, Bruno: Anleitung zur Falschbeschuldigung. Online seit dem 12.1.2019 unter https://www.cuncti.net/geschlechterdebatte/1105-anleitung-zur-falschbeschuldigung.